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Mitarbeiter­geschenke steuerfrei: Was in Österreich gilt

Kurz gesagt (Stand Oktober 2026): In Österreich sind Sachgeschenke an Mitarbeiter bis € 186 pro Person und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie allen oder einer Gruppe von Mitarbeitern aus einem Anlass wie Weihnachten zukommen (§ 3 Abs. 1 Z 14 EStG). Bargeld ist immer steuerpflichtig. Für Geschenke zum Dienst- oder Firmenjubiläum gilt zusätzlich eine eigene Grenze von € 186, für die Teilnahme an der Weihnachtsfeier eine Grenze von € 365.

Wie viel darf ein Geschenk an Mitarbeiter steuerfrei kosten?

Geschenke an Mitarbeiter sind in Österreich grundsätzlich ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis – und damit lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für Sachgeschenke gibt es aber eine Befreiung: Bis € 186 pro Person und Kalenderjahr fallen weder Lohnsteuer noch Sozialversicherung noch Lohnnebenkosten an. Das macht das Weihnachtsgeschenk zum günstigsten Weg, dem Team Danke zu sagen: Jeder Euro kommt ungeschmälert an.

Damit die Befreiung greift, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sachgeschenk statt Geld: Bargeld und alles, was in Bargeld eingelöst werden kann, ist immer steuer- und beitragspflichtig.
  • Generelle Zuwendung: Das Geschenk geht an alle Mitarbeiter oder an eine bestimmte Gruppe, aus einem Anlass wie Weihnachten. Eine individuelle Belohnung für eine besondere Leistung ist keine generelle Zuwendung.
  • Jahressumme: Alle begünstigten Sachgeschenke eines Kalenderjahres werden zusammengerechnet.
  • Nur der Mehrbetrag zählt: Liegt die Summe über € 186, ist nur der Teil darüber steuer- und beitragspflichtig, nicht das ganze Geschenk.

Welche Geschenke sind steuerfrei – und welche nicht?

Ob ein Geschenk unter die Befreiung fällt, hängt vor allem davon ab, ob es ein Sachgeschenk ist und ob es allen oder einer Gruppe aus einem Anlass zukommt. Die häufigsten Fälle im Überblick:

GeschenkSteuerfrei bis € 186?Hinweis
Geschenkbox mit SachgeschenkenjaInhalt, Box, Logo und Karte zählen zusammen.
Gutschein, nicht in Bargeld ablösbarjaZum Beispiel Einkaufsgutschein, Vignette, Goldmünze.
Bargeld oder ÜberweisungneinImmer steuer- und beitragspflichtig.
Gutschein, der wie Bargeld eingelöst werden kannneinGilt wie Bargeld.
Individuelle Prämie für eine LeistungneinKeine generelle Zuwendung aus einem Anlass.
GeburtstagsgeschenkneinFällt nicht unter diese Befreiung; kleine Aufmerksamkeiten von geringem Wert gelten meist gar nicht als Vorteil.
Geschenk zum Dienst- oder Firmenjubiläumeigene GrenzeBis € 186 pro Jahr zusätzlich.
Teilnahme an der Weihnachtsfeiereigene GrenzeBis € 365 pro Jahr für Betriebsveranstaltungen.

Was gilt für die Weihnachtsfeier?

Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen – Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, Sommerfest – hat einen eigenen Rahmen: Bis € 365 pro Mitarbeiter und Jahr ist sie steuerfrei. Voraussetzung ist, dass alle Mitarbeiter teilnehmen können. Geschenk und Feier werden getrennt gerechnet. Wenn Sie das Weihnachtsgeschenk bei der Feier überreichen, nutzen Sie beide Rahmen nebeneinander: bis € 365 für die Feier, bis € 186 für das Geschenk.

Was gilt für Geschenke zum Dienst- und Firmen­jubiläum?

Für Sachgeschenke aus Anlass eines Dienstjubiläums – etwa zum 10., 20., 25., 30., 35., 40., 45. oder 50. Dienstjahr – oder eines Firmenjubiläums gilt eine eigene Grenze: ebenfalls bis € 186 pro Jahr, zusätzlich zum Weihnachtsgeschenk. Fallen Dienst- und Firmenjubiläum ins selbe Jahr, bleibt es für beide Jubiläen gemeinsam bei € 186. Mehr dazu auf unserer Seite zu Geschenken zum Dienstjubiläum.

Mitarbeiterprämie 2026: eine Geldprämie, kein Sachgeschenk

Unabhängig von der 186-Euro-Grenze gibt es 2026 eine steuerfreie Mitarbeiterprämie: Zwischen Juli und Dezember 2026 können Arbeitgeber bis € 500 pro Mitarbeiter lohnsteuerfrei auszahlen. Voraussetzung ist eine lohngestaltende Vorschrift, in der Regel ein Kollektivvertrag oder eine darauf gestützte Betriebsvereinbarung. Die Prämie ist eine Geldzahlung und wird getrennt vom Sachgeschenk betrachtet – ein Weihnachtsgeschenk in der Box bleibt davon unberührt. Ob Ihr Kollektivvertrag die Prämie vorsieht und wie sie in der Sozialversicherung behandelt wird, klären Sie mit Ihrer Lohnverrechnung (WKO: Mitarbeiterprämie 2026).

Rechenbeispiel: Wie viel Spielraum bleibt für den Inhalt?

Box, Logo und Karte zählen zum Wert des Geschenks. Darum lohnt es sich, die Verpackung vorher durchzurechnen. Ein Beispiel für 50 Mitarbeiter mit der Magnetbox quadratisch, Knüllpapier, Logo und Grußkarte – vorsichtig gerechnet mit dem Bruttowert:

Position pro MitarbeiterBetrag
Magnetbox quadratisch, ab 50 Stück€ 27,00
Knüllpapier€ 1,00
Logo in Heißfolie€ 0,10
Anteil Klischee (€ 55 ÷ 50 Boxen)€ 1,10
Grußkarte mit Ihrem Text€ 1,50
Verpackung pro Mitarbeiter, netto€ 30,70
dasselbe brutto (20 % USt.)€ 36,84
Spielraum für den Inhalt bis € 186€ 149,16

Bei diesem Beispiel bleiben rund € 149 für die Produkte, die Sie in die Box legen – genug für eine gute Flasche Wein, ein Buch und ein Produkt aus Ihrem Sortiment. Mit mehr Boxen sinkt der Verpackungsanteil: Ab 100 Stück kostet dieselbe Box weniger, und das Klischee verteilt sich auf mehr Stück. Ihren eigenen Fall rechnen Sie im Konfigurator durch.

Was das Unternehmen beachten sollte

Für das Unternehmen sind Geschenke an Mitarbeiter in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar. Bei der Umsatzsteuer ist es weniger einfach: Für Geschenke an Mitarbeiter kann eine Umsatzsteuer aus Eigenverbrauch anfallen, die sich nach dem Einkaufspreis oder den Selbstkosten richtet; damit verbunden ist die Frage des Vorsteuerabzugs. Das ist ein Punkt für Ihre Steuerberatung – vor allem, wenn Sie viele Mitarbeiter beschenken.

Praktisch hilft eine saubere Rechnung: Bei Edelpackerl stehen Box, Innenleben, Logo, Karte und Klischee einzeln ausgewiesen, mit Menge und Stückpreis. So kann Ihre Buchhaltung den Wert pro Mitarbeiter direkt ablesen.

Kunden­geschenke sind ein anderes Thema

Für Geschenke an Kunden und Geschäftspartner gelten andere Regeln. Übliche Kundengeschenke – Wein, Blumen, Präsentkörbe – gelten in Österreich grundsätzlich als Repräsentationsaufwand und sind dann nicht als Betriebsausgabe absetzbar; auch der Vorsteuerabzug entfällt. Abzugsfähig sind vor allem Werbeträger wie Kalender oder Kugelschreiber mit Firmenaufschrift; ein Logo auf Box oder Etikett macht ein übliches Geschenk nach der Rechtsprechung nicht zu Werbung. Alle Details im Ratgeber: Kundengeschenke steuerlich absetzen.

Checkliste vor der Bestellung

  1. Wer bekommt ein Geschenk? Alle Mitarbeiter oder eine klar abgegrenzte Gruppe.
  2. Aus welchem Anlass? Weihnachten, Jubiläum – oder ein Anlass ohne eigene Befreiung.
  3. Welche Sachgeschenke gab es im selben Jahr schon? Sie zählen zur Summe.
  4. Was kostet alles zusammen? Inhalt, Box, Logo, Karte – im Zweifel brutto.
  5. Kein Bargeld und keine Gutscheine, die wie Bargeld eingelöst werden können.
  6. Rechnung mit Einzelpositionen für die Buchhaltung anfordern.
  7. Lohnverrechnung und Steuerberatung kurz einbinden – vor allem bei Grenzfällen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ein Weihnachtsgeschenk an Mitarbeiter in Österreich kosten?

Sachgeschenke an Mitarbeiter sind bis € 186 pro Person und Kalenderjahr steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie allen oder einer Gruppe von Mitarbeitern aus einem Anlass wie Weihnachten zukommen. Was darüber liegt, ist steuer- und beitragspflichtig – aber nur der Mehrbetrag.

Zählen Box und Verpackung zum Wert des Geschenks?

Ja. Maßgeblich ist der Wert dessen, was die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter bekommt – also Inhalt, Box, Logo und Karte zusammen. Rechnen Sie deshalb alle Positionen zusammen, bevor Sie den Inhalt festlegen.

Rechnet man mit dem Netto- oder Bruttowert?

Die Quellen sind hier nicht einheitlich. Wer auf Nummer sicher gehen will, rechnet mit dem Bruttowert inklusive Umsatzsteuer und bleibt darunter. Klären Sie die genaue Bewertung mit Ihrer Lohnverrechnung.

Sind Gutscheine steuerfrei?

Ja, wenn sie nicht in Bargeld abgelöst werden können – etwa Einkaufsgutscheine, Vignetten oder Goldmünzen. Bargeld und Gutscheine, die wie Bargeld eingelöst werden können, sind immer steuer- und beitragspflichtig.

Was passiert, wenn das Geschenk mehr als € 186 kostet?

Dann ist nur der Betrag über € 186 steuer- und beitragspflichtig, nicht das ganze Geschenk. Alle Sachgeschenke eines Kalenderjahres werden dafür zusammengerechnet.

Gilt die Grenze pro Geschenk oder pro Jahr?

Pro Jahr. Alle Sachgeschenke, die eine Person im Kalenderjahr aus diesem Titel bekommt, werden zusammengerechnet. Geschenke zum Dienst- oder Firmenjubiläum haben eine eigene Grenze von € 186.

Ist eine Onboarding-Box oder ein Geschenk zum Lehrabschluss steuerfrei?

Für diese Anlässe gibt es keine eigene Befreiung wie für Weihnachten oder Jubiläen. Ob und wie sie zu versteuern sind, klären Sie mit Ihrer Lohnverrechnung.

Gilt die Grenze auch für Teilzeitkräfte und Lehrlinge?

Die Grenze gilt pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer und Kalenderjahr. Ob für geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge oder Mitarbeiter, die während des Jahres eintreten, Besonderheiten gelten, klärt Ihre Lohnverrechnung.

Kann das Unternehmen Mitarbeitergeschenke absetzen?

Ja, Geschenke an Mitarbeiter sind für das Unternehmen in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar. Bei der Umsatzsteuer kann ein Eigenverbrauch anfallen – das klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Sie suchen ein Geschenk, das unter der Grenze bleibt und trotzdem beeindruckt?

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Quellen: ÖGK – Betriebsveranstaltungen und Geschenke; ÖGK – Jubiläumszuwendungen; ICON – Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde und Mitarbeiter; Hübner & Hübner – Wann Weihnachtsgeschenke steuerlich abzugsfähig sind; ARTUS – (Nicht) abzugsfähige Geschenke.

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