Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Geschäftskunden der Manufaktur Xela GmbH unter der Marke Edelpackerl. Stand: Oktober 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Leistungen und Lieferungen der Manufaktur Xela GmbH, Edelsinnstraße 58/1, 1120 Wien, unter der Marke Edelpackerl (im Folgenden „Edelpackerl“).
Edelpackerl schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG. Der Kunde bestätigt mit seinem Auftrag, als Unternehmer zu handeln.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Edelpackerl ihnen nicht im Einzelfall widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet. Individuelle Vereinbarungen im Angebot gehen diesen AGB vor.
Diese AGB gelten in der bei Angebotslegung gültigen Fassung auch für Folgeaufträge, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Preise auf der Website und im Konfigurator sind unverbindliche Richtpreise; maßgeblich ist allein das schriftliche Angebot. Edelpackerl übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben auf der Website.
Für Hausformate erstellt Edelpackerl in der Regel innerhalb eines Werktags ein schriftliches Angebot mit allen Positionen; bei Maßanfertigung, Maß-Einlagen, Einzelversand und Lieferungen ins Ausland nach Klärung der Details.
Edelpackerl hält sich an schriftliche Angebote 14 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich annimmt oder Edelpackerl einen Auftrag schriftlich bestätigt.
Schriftlich im Sinne dieser AGB ist auch die Übermittlung per E-Mail. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3. Preise und Mindestmengen
Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Mindestmenge beträgt 25 Stück je Boxtyp.
Versandkosten werden individuell ermittelt und nachträglich gesondert verrechnet. Ändern sich Anzahl, Gewicht oder Ziele der Sendungen nach Vertragsschluss, werden die tatsächlichen Kosten verrechnet.
Einmalige Kosten wie Klischee oder Werkzeug werden mit dem ersten Auftrag verrechnet.
Liegen zwischen Vertragsschluss und Produktionsbeginn mehr als drei Monate, kann Edelpackerl nachgewiesene Preiserhöhungen der Vorlieferanten für Boxen, Material und Fracht weitergeben; Preissenkungen werden ebenso weitergegeben. Steigt der Auftragswert dadurch um mehr als 5 %, kann der Kunde binnen 14 Tagen zurücktreten.
4. Rechnung und Zahlung
Zahlungsbedingungen: 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % vor der Lieferung.
Mit der Auftragsbestätigung stellt Edelpackerl 50 % der Auftragssumme als Anzahlung in Rechnung. Die restlichen 50 % werden in Rechnung gestellt, sobald die Boxen fertig gepackt sind; ausgeliefert wird erst nach deren Eingang. Für einen vereinbarten Liefertermin muss die Schlusszahlung spätestens drei Werktage vorher eingegangen sein. Beim Express ist die Anzahlung vor der Abholung zu leisten.
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail als PDF übermittelt; der Kunde stimmt dem zu. Anzahlungs- und Schlussrechnung sind sofort ohne Abzug zahlbar, Nachverrechnungen (etwa Mehrporto oder Lagerkosten) binnen 14 Tagen ohne Abzug. Skonto wird nicht gewährt.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Unternehmergeschäfte (§ 456 UGB), eine Entschädigung für Betreibungskosten von € 40 (§ 458 UGB) sowie notwendige Mahn- und Inkassokosten (§ 1333 Abs 2 ABGB) verrechnet. Verzögert sich eine Zahlung, verschieben sich Packen und Lieferung entsprechend.
Bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung kann Edelpackerl Produkte des Kunden und fertige Boxen zurückbehalten (§ 369 UGB). Gelieferte Boxen und Verpackungsmaterial bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Edelpackerl.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese von Edelpackerl schriftlich anerkannt, gerichtlich festgestellt oder mit der Forderung von Edelpackerl in rechtlichem Zusammenhang stehen, oder wenn Edelpackerl zahlungsunfähig ist.
5. Produkte des Kunden
Der Kunde liefert die zu verpackenden Produkte auf eigene Kosten und eigene Gefahr transportsicher verpackt an die von Edelpackerl genannte Adresse in Wien, mit Lieferschein und Stückzahl. Bei zerbrechlichen Produkten wird eine Reserve von 2 % empfohlen.
Der Kunde gibt vor der Anlieferung den Einkaufs- bzw. Herstellungswert seiner Produkte an. Er weist schriftlich auf Zerbrechlichkeit, besondere Lager- oder Temperaturanforderungen, Mindesthaltbarkeit, Flüssigkeiten, Lithium-Akkus und sonstige Gefahrgüter hin und legt erforderliche Sicherheitsdatenblätter bei. Lebensmittel und Gefahrgut werden nicht angenommen; Getränke nur in verschlossenen Flaschen. Für Schäden aus fehlenden oder falschen Angaben haftet der Kunde.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Produkte verkehrsfähig, sicher und korrekt gekennzeichnet sind und versendet werden dürfen.
Edelpackerl prüft bei Eingang die Anzahl der Packstücke und Produkte sowie äußerlich erkennbare Schäden und meldet Abweichungen binnen zwei Werktagen. Eine weitergehende Prüfung, etwa auf Funktion, Inhalt oder Haltbarkeit, erfolgt nicht.
Fehlen Produkte, packt Edelpackerl die mögliche Anzahl; Boxen und Leistungen werden in der bestellten Menge verrechnet. Überzählige Produkte werden mit der Lieferung zurückgegeben. Nicht binnen 30 Tagen nach Lieferung abgerufene Restware darf Edelpackerl nach Ankündigung auf Kosten des Kunden zurücksenden oder entsorgen.
6. Verwahrung und Lagerung
Edelpackerl verwahrt die Produkte des Kunden ab Eingang bzw. Abholung bis zur Übergabe an den Frachtführer oder den Kunden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers in verschlossenen Räumen.
Werden Produkte oder fertige Boxen nicht binnen vier Wochen nach dem vereinbarten Termin abgerufen, kann Edelpackerl nach Ankündigung angemessene Lagerkosten verrechnen und sie nach weiteren vier Wochen auf Kosten des Kunden zurücksenden.
7. Express im Raum Wien
Beim Express holt Edelpackerl die Produkte zum vereinbarten Termin beim Kunden ab. Der Kunde übergibt sie transportsicher verpackt, gezählt und mit Lieferschein. Die Gefahr geht mit der Übernahme auf Edelpackerl über; für Schäden während des Transports gilt Punkt 10.
Voraussetzung für den Express ist, dass die Anzahlung vor der Abholung eingegangen ist und der Kunde bei der Abholung alle Produkte vollständig und gezählt zur Mitnahme bereithält; eine Nachlieferung ist im Express nicht möglich. Die Frist von drei Werktagen beginnt am Werktag nach der Abholung. Express umfasst Lagerboxen mit Knüllpapier, ohne Seidenpapier, ohne Maß-Einlage und ohne Prägung.
8. Logo, Druckdaten und Freigabe
Der Kunde stellt sein Logo und sonstige Druckdaten als Vektordatei zur Verfügung. Er versichert, dass er die Rechte an allen übermittelten Logos, Marken, Texten und Bildern besitzt, und hält Edelpackerl gegenüber Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
Vor der Prägung oder dem Druck erhält der Kunde einen Entwurf zur Freigabe. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Inhalt, Schreibweise und Gestaltung.
Geringfügige, handels- und materialübliche Abweichungen bei Farbe, Prägung, Material und Maßen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Ist eine Lagerbox nicht mehr verfügbar, darf Edelpackerl nach Rücksprache eine gleichwertige Box verwenden.
9. Lieferung und Versand
Edelpackerl liefert die fertig gepackten Boxen standardmäßig an eine Adresse in Österreich. Ein Einzelversand an mehrere Adressen und Lieferungen ins Ausland sind nur nach gesonderter Vereinbarung mit eigenem Angebot möglich.
Die Lieferzeit beträgt mit Logo-Prägung rund zwei bis drei Wochen, ohne Logo rund ein bis zwei Wochen. Lieferfristen beginnen mit dem spätesten der folgenden Zeitpunkte: Auftragsbestätigung, Freigabe der Druckvorlage, Eingang der Anzahlung, vollständiger Eingang der Produkte des Kunden. Genannte Liefertermine sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurden.
Edelpackerl beauftragt den Frachtführer im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Frachtführer oder an den Kunden auf den Kunden über. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
Äußerlich erkennbare Transportschäden sind bei der Zustellung auf dem Lieferschein zu vermerken und binnen zwei Werktagen mit Fotos zu melden. Edelpackerl tritt seine Ansprüche gegen den Frachtführer auf Verlangen an den Kunden ab.
Der Kunde prüft die Lieferung bei Erhalt. Beanstandungen sind binnen 8 Werktagen schriftlich mit Fotos zu melden, danach gilt die Lieferung als genehmigt. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Für den Einzelversand übermittelt der Kunde eine vollständige, geprüfte Adressliste im vereinbarten Format; Mehrkosten durch fehlerhafte Adressen trägt der Kunde.
10. Haftung
Für Verlust oder Beschädigung von Produkten des Kunden haftet Edelpackerl bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den nachgewiesenen Einkaufs- bzw. Herstellungswert, höchstens jedoch bis zur Höhe des Nettoauftragswerts, sofern nicht ein höherer Wert nach Punkt 5 angegeben und auf Kosten des Kunden gesondert versichert wurde.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden auf den Nettoauftragswert beschränkt.
Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, krass grober Fahrlässigkeit, Personenschäden und Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schadenersatzansprüche verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
11. Rücktritt
Mit der Annahme des Angebots ist der Auftrag verbindlich. Tritt der Kunde danach vom Auftrag zurück, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
12. Maßanfertigung
Grundlage der Produktion ist der vom Kunden freigegebene Entwurf. Auf Wunsch fertigt Edelpackerl ein Muster gemäß Angebot an; mit dessen Freigabe gelten Format, Material und Ausführung als genehmigt.
Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der bestellten Menge sind zulässig; verrechnet wird die gelieferte Menge.
Werkzeuge und Klischees bleiben Eigentum von Edelpackerl bzw. des Herstellers, auch wenn der Kunde Kosten dafür trägt. Sie werden ausschließlich für Aufträge des Kunden verwendet und bis 24 Monate nach der letzten Bestellung aufbewahrt. Dasselbe gilt für Klischees bei Hausformaten.
13. Höhere Gewalt
Ereignisse, die Edelpackerl nicht zu vertreten hat, etwa Naturereignisse, Epidemien, behördliche Maßnahmen, Streik, Energie- oder Transportausfälle und Ausfälle von Vorlieferanten, befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, können beide Teile vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten; erbrachte Leistungen werden abgerechnet.
14. Urheberrecht und Referenzen
Texte und Gestaltung der Website sind urheberrechtlich geschützt und Eigentum der Manufaktur Xela GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung erlaubt.
Entwürfe und Konzepte, die Edelpackerl für einen Auftrag erstellt, bleiben Eigentum von Edelpackerl, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Fotos der fertigen Boxen mit dem Logo des Kunden verwendet Edelpackerl nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung als Referenz. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
15. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Wie Edelpackerl mit personenbezogenen Daten umgeht, regelt die Datenschutzerklärung.
Für Adresslisten zum Einzelversand ist der Kunde Verantwortlicher und Edelpackerl Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO; dafür wird vor dem Versand eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Edelpackerl verarbeitet die Daten ausschließlich für den Versand und löscht sie binnen 30 Tagen nach Abschluss des Auftrags, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
16. Änderungen der AGB
Edelpackerl kann diese AGB für die Zukunft ändern. Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand ist das für 1120 Wien sachlich zuständige Gericht. Edelpackerl kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
19. Kontakt
Edelpackerl – Manufaktur Xela GmbH
Edelsinnstraße 58/1, 1120 Wien
E-Mail: office@edelpackerl.at
Telefon: +43 664 340 8550
